Gesundheitsdatenschutz
Wir helfen Ihnen, sich vor branchenspezifischen Risiken zu schützen.
Gesundheitsdaten sind besonders schutzbedürftig.
Es birgt hohe Risiken, wenn diese Daten in unbefugte Hände gelangen. Auch liegt eine Strafbarkeit nahe, sobald Gesundheitsdaten unbefugt offenbart werden.
Wir sind auf die Beratung von Berufsgeheimnisträgern aus dem Gesundheitssektor spezialisiert und helfen Ihnen, sich vor branchenspezifischen Risiken zu schützen – auch was die Einbindung Ihrer externen Dienstleister und die Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter angeht.
Beschäftigtendatenschutz
Wir beraten Sie gerne im Hinblick zum datenschutzkonformen Umgang mit Ihren Beschäftigtendaten.
Der Beschäftigtendatenschutz regelt die datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hierbei ist insbesondere das zwischen beiden Parteien bestehende Über- / Unterordnungsverhältnis maßgeblich, aus dem für den Arbeitgeber bestimmte Beschränkungen bei der Datenverarbeitung resultieren. So ist bei der Datenverarbeitung stets die Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen sowie der Grundsatz der Erforderlichkeit, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers vor Eingriffen besonders schützt. Auch ist die Einholung einer wirksamen Einwilligung des Arbeitnehmers in die Verarbeitung seiner Daten nicht ohne weiteres möglich.
Wir beraten Sie gerne im Hinblick zum datenschutzkonformen Umgang mit Ihren Beschäftigtendaten.
Auftragsverarbeitung
Gerne optimieren wir für Sie das vertragliche Konstrukt mit Ihren Dienstleistern.
Wie sichern Sie den Einsatz Ihrer externen Dienstleister auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht vertraglich ab, ohne ein Bußgeld zu riskieren? Liegt überhaupt ein Fall der Auftragsverarbeitung vor oder vielmehr eine Datenübermittlung, die sie ggf. dennoch vertraglich absichern sollten?
Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesen Konstellationen.
Technisch-Organisatorischer Datenschutz
Wir unterstützen Sie gerne dabei, den mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Sicherheitsrisiken bestmöglich zu begegnen.
Die DS-GVO verlangt in Art. 32 sowohl von Verantwortlichen als auch von Auftragsverarbeitern, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko der Verarbeitung angemessenes Schutzniveau personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, den mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Sicherheitsrisiken bestmöglich zu begegnen. Unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der durch Sie verarbeiteten Daten entwickeln wir ein Sicherheitskonzept, das auch Ihre internen Betriebsabläufe nicht aus dem Blick verliert.